Bauaushubüberwachung auf Kampfmittelverdachtsflächen
Die Kampfmittelsondierung erfolgt baubegleitend, wenn die Kampfmittelfreiheit nicht mit geeigneten Maßnahmen im Vorlauf von Abbrucharbeiten, Spezialtiefbauarbeiten und dergleichen erreicht werden kann. Dies geschieht insbesondere in stark gestörten Baugründen. Die nähere Umgebung der Arbeitsstelle wird gegen Detonationen gesichert und die Arbeitsgeräte mit Splitterschutzeinrichtungen versehen während der Bauaushub kontinuierlich überwacht wird. Der Feuerwerker – die verantwortliche Person nach dem Sprengstoffgesetz – ist als weisungsberechtigte Person mit Vollmachten auf der Baustelle ausgestattet. Eine Kampfmittelfreiheitsbescheinigung erfolgt nur für den unmittelbar untersuchten Bereich.